Vor mehr als 25 Jahren begann der Protest gegen die geplante Fehmarnbeltquerung. Seinerzeit war noch von einer Brücke die Rede.
Seitdem sind die Kosten explodiert, sind die Verkehrsprognosen immer weiter nach unten revidiert worden, so dass jetzt ein wirtschaftliches Desaster droht, sind die massiven Gefahren für Ostsee und Umwelt immer deutlicher geworden, sind immer mehr eklatante Planungsmängel zutage getreten, haben sich die Rahmenbedingungen massiv verändert (Klimakatastrophe, Artensterben, Belastung der Ostsee, …) und ist aus einer geplanten Brücke mittlerweile der längste Absenktunnel der Welt geworden.
Unzählige Gründe, um Artikel 22 zu ziehen
Es gäbe unzählige Gründe, endlich Artikel 22 des deutsch-dänischen Staatsvertrages zur Festen Fehmarnbeltquerung zu ziehen. Darin heißt es nämlich: “Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projekts sich deutlich anders entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Dies gilt unter anderem für wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Projekt.”
Aber passiert das? Nein. Die Politik hat aus Stuttgart 21 und BER offenbar nichts gelernt und rennt erneut blindlings ins Desaster.
Wir hoffen sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erkennt, wie sehr dieses Mammutprojekt aus der Zeit gefallen ist und welche Gefahr es darstellt. Am 3. November wird in Leipzig das Urteil verkündet.